Häufig gestellte Fragen zum Property law
Hier finden Sie präzise Antworten auf die wichtigsten juristischen Fragen rund um das Immobilienrecht in der Schweiz.
Im Schweizer Kontext bezieht sich Property law primär auf das Sachenrecht (geregelt im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, ZGB). Es befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen von Personen zu Sachen, insbesondere mit dem Eigentum an Grundstücken, Dienstbarkeiten (wie Wegrechten), Grundlasten und Grundpfandrechten (wie Schuldbriefen).
Ein Notar in der Schweiz ist zur Neutralität verpflichtet. Er weist zwar auf offensichtliche rechtliche Gegebenheiten hin, führt jedoch in der Regel keine tiefgehende wirtschaftliche oder strategische Risikoanalyse für Sie durch. Eine spezialisierte Titelprüfung durch unsere Kanzlei deckt versteckte Risiken wie veraltete Dienstbarkeiten, komplexe Nutzungsrechte oder künftige öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen auf.
Die Kosten variieren stark je nach Kanton. In der Regel setzen sie sich aus den Notariatsgebühren, den Grundbuchgebühren und der Handänderungssteuer zusammen. In manchen Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten hälftig, in anderen trägt sie der Käufer allein. Wir erstellen für Sie eine genaue Aufstellung für Ihren spezifischen Kanton.
Beim Miteigentum gehört jedem Eigentümer ein Bruchteil der Immobilie (z. B. 50%). Jeder kann über seinen Anteil grundsätzlich frei verfügen. Beim Gesamteigentum hingegen (oft bei Erbengemeinschaften oder Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft) gehört die Immobilie allen gemeinsam ohne feste Bruchteile. Entscheidungen können hier meist nur einstimmig getroffen werden.
Um das Risiko des Verlusts einer Anzahlung bei einer Insolvenz des Verkäufers zu vermeiden, sollte die Anzahlung nie direkt an den Verkäufer fliessen. Wir empfehlen und strukturieren die Abwicklung über ein gesperrtes Anderkonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank oder direkt über das Notariat, gekoppelt an klare Bedingungen für die Freigabe.
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